Bedingungen für eine finanzielle Förderung
Der Kultursommer Südhessen e. V. gewährt einen finanziellen Zuschuss, wenn für das eingereichte Projekt keine andere Förderung aus Landesmitteln in Anspruch genommen wird. Sämtliche Veranstaltungskosten (unter Einbeziehung des KUSS-Förderbetrages) müssen gedeckt sein. Inhaber/innen der Ehrenamts-Card ist eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis von mindestens 2 zu gewähren.
Die finanzielle Förderung wird gewährt, wenn auf allen Werbemaßnahmen für die jeweilige Veranstaltung (z. B. Plakate, Programme, Internetpräsenz, Flyer, Presseartikel etc.) kenntlich gemacht wird, dass
die Veranstaltung im Rahmen des Kultursommers Südhessen stattfindet und
vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert und von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen unterstützt wird.
Farbige Plakatvordrucke mit dem Logo des Kultursommers Südhessen und den entsprechenden Hinweisen auf Unterstützung werden den Veranstalter/innen wie vereinbart zum Eindruck zur Verfügung gestellt. Die Veranstalter/innen übernehmen es selbst, die bestellten Plakatvordrucke in den Büros der zuständigen Landkreise bzw. bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzuholen.
Für eigene Plakate steht das Logo des Kultursommers Südhessen unter www.kultursommer-suedhessen.de - Downloads zur Verfügung.
Der Veranstalter / die Veranstalterin verpflichtet sich, bei seiner / ihrer Veranstaltung die Veranstaltungskalender des Kultursommers Südhessen auszulegen.
Voraussetzung für die Zahlung des bewilligten Zuschusses ist ein Verwendungsnachweis. Dieser ist zusammen mit Presseartikeln zur Veranstaltung und jeweils einem Exemplar aller Werbemaßnahmen (Plakat, Programm, Flyer etc.) bis spätestens 1. November eines jeden Jahres bei dem für die Veranstaltung örtlich zuständigen Landkreis bzw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt einzureichen (Adressen unter www.kultursommer-suedhessen.de - Kontaktadressen).
Der bewilligte Förderbetrag wird nur ausgezahlt, wenn der Verwendungsnachweis termingerecht und vollständig vorgelegt wird. Die Förderrichtlinien sind einzuhalten. Es besteht ein Recht auf Rückforderung des Zuschusses für einen Zeitraum von drei Jahren für den Fall, dass sich bei der Kostenabrechnung im Nachhinein Änderungen ergeben bzw. bekannt wer-den.
Die Veranstalter/innen sind verpflichtet, die Einzelbelege für Einnahmen und Ausgaben fünf Jahre für eine mögliche Nachprüfung durch den Hessischen Rechnungshof aufzubewahren. Hinweise und ein Formular zum Verwendungsnachweis stehen ab März eines jeden Jahres unter www.kultursommer-suedhessen.de zur Verfügung.
Mit der Zusage erhält der Veranstalter / die Veranstalterin einen Textabzug zur Korrektur. Geht innerhalb der angegebenen Frist (ca. 1 Woche) keine Änderungsmeldung in der Ge-schäftsstelle ein, wird der Text in der mitgeteilten Form gedruckt.
Ohne finanzielle Förderung kann ein Projekt im Veranstaltungskalender des Kultursommers Südhessen aufgenommen werden, wenn der Veranstalter / die Veranstalterin kenntlich macht, dass das Projekt im Rahmen des Kultursommers Südhessen stattfindet. Sollte der Veranstalter / die Veranstalterin hiermit nicht einverstanden sein oder das Projekt ohne finanziellen Zuschuss gar nicht stattfinden, ist der Geschäftsstelle dies innerhalb der Rückmeldefrist (ca. 1 Woche) unbedingt mitzuteilen.
Der Kultursommer Südhessen wirbt für seine Veranstaltungen mit einem Veranstaltungskalender und einer Internetpräsentation. Änderungen bei Terminen und bei den im Programm angekündigten Künstler/innen sind dem für die Veranstaltung örtlich zuständigen Landkreis bzw. der Wissenschaftsstadt mitzuteilen.






